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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Schmucknetzwerk und dessen Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss
a) Die Darstellung des Sortiments in den von Schmucknetzwerk jeweils aktuellen Katalogen, Prospekten oder Internetseiten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Änderungen der Produktpalette, technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich der für seine Durchführung erforderlichen Genehmigungen.

b) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellte Trauringe werden einzeln angefertigt und können daher nicht retourniert werden. Schmucknetzwerk ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen gelten nur insoweit, als sie in der Auftragsbestätigung oder einem Nachtrag schriftlich bestätigt werden.

c) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird Schmucknetzwerk den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

d) Angegebene Lieferzeiträume dienen lediglich als Orientierungshilfe und stellen keine vertraglichen Zusicherungen dar.

e) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Schmucknetzwerk zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits bewirkte Gegenleistung wird durch Schmucknetzwerk unverzüglich zurückerstattet. Bei höherer Gewalt oder anderen Leistungshindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Krieg, Arbeitskämpfe, Aufruhr, Rohstoffmangel, fehlende behördliche Genehmigungen etc. verlängert sich grundsätzlich die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Erweist sich das Lieferungshindernis als nicht behebbar, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Preis
Alle aufgeführten Preise sind empfohlene Verkaufspreise. Die Versandkosten innerhalb FL/CH betragen pauschal CHF 5.00 (bis 10kg).

4. Versand und Gefahrübergang
Je nach Verfügbarkeit der bestellten Ware, erfolgt der Versand binnen 48 Stunden. Die Regellaufzeit eines Postpaketes beträgt 48 Stunden, so dass Sie die bestellte Ware gewöhnlich innerhalb von 4-5 Werktagen ausgeliefert ist. Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware zum Transport an den Kunden auf diesen über (frei Frachtführer).

5. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis wird sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung von Schmucknetzwerk beim Kunden fällig. Der Kaufpreis kann nur durch Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung beglichen werden, wenn im Einzelfall nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Schmucknetzwerk ist berechtigt, den Kaufpreis vor der Lieferung der Ware einzuziehen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zzgl. Transport-, Versand- und sonstiger etwaiger Nebenkosten im Eigentum von Schmucknetzwerk.

7. Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz
Wir gewähren Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Mängeln oder dem Fehlen von uns zugesicherter Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Schmucknetzwerk offensichtliche Mängel der Ware, u.a. auch Transportschäden, unverzüglich nach Eingang der Lieferung mitzuteilen. Für kostenfreie Leistungen werden keine Gewährleistungen oder Garantien übernommen.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Herisau, wenn der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist.

9. Schlussbestimmungen
Sämtliche zu stellende Forderungen oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.